// Wegfall der Testpflicht für Geboosterte
14 Dez
Wegfall der Testpflicht für Geboosterte
+++ Corona-Ticker +++
Wegfall der Testpflicht für geboosterte Menschen seit dem 14.12.2021
Geboosterte Sportler*innen benötigen aktuell keinen Test für den Trainings-und Spielbetrieb. Diese Erleichterung tritt zwei Wochen nach der Booster-Impfung in Kraft. Dagegen benötigen Zuschauer*innen nach wie vor einen negativen Testnachweis, um die Halle betreten zu dürfen.
Ab Mittwoch, den 24.11.2021, gilt die 2G-plus-Regel für Sportausübung!
Dies bedeutet im Detail:
· 2G-Nachweispflicht: Notwendig für JEDE/N, der eine Halle betritt! Geimpft oder genesen + zusätzliches negatives Testergebnis und Abgleich mit Personalausweis!!
· GEIMPFT: Digitaler Nachweis über die vollständige Impfung. Alternativ gilt auch das gedruckte Impfzertifikat oder der Impfpass selbst. Als vollständig geimpft gilt, wer alle Teilimpfungen (je nach Impfstoff unterschiedlich) erhalten hat und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, oder auch wer als genesen gilt und eine Impfung mit einem der vier zulässigen Impfstoffe erhalten hat.
· GENESEN: Offizieller Genesenen-Nachweis oder Vorlage des positiven PCR-Tests. Dieser muss mindestens 28 Tage alt sein, jedoch nicht älter als maximal 6 Monate.
· NEGATIVER TESTNACHWEIS: Euch stehen 3 Varianten zur Verfügung, entweder ein PCR-Test max. 48h alt, ein offizieller Antigen-Schnelltest max. 24h alt oder ein dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht, höchstens 24 Stunden alt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, und noch nicht eingeschulte Kinder!
Es gilt die FFP2-Maskenpflicht. Hiervon ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre (keine Maske) und Kinder/Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag (medizinische Maske).